- Wer zeichnet für die Planung verantwortlich?
- Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc., eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW (Nr. 754661), mit Berufshaftpflichtversicherung für die Planungsleistung. Versicherungsdetails: siehe Über-Seite und Impressum. Alle Berechnungen und Pläne werden persönlich geprüft, unterschrieben und mit dem Mitgliedsstempel der Ingenieurkammer-Bau NRW versehen.
- Wie lange dauert ein Versickerungsnachweis konkret?
- Standardfälle liefern wir häufig binnen weniger Arbeitstage — gerechnet ab dem Tag, an dem Lageplan und Baugrundgutachten vollständig vorliegen. Komplexere Fälle (Hybridsysteme bei schlechten Versickerungsverhältnissen) brauchen entsprechend länger. Ihre Bearbeitungszeit steht verbindlich im Angebot — bevor Sie beauftragen.
- Was kostet eine Versickerungsplanung typischerweise?
- Versickerungsnachweise ab €700 netto (€833 inkl. USt) für das Konzept bzw. ab €1.500 netto (€1.785 inkl. USt) für die Vollplanung, die Plausibilitätsprüfung eines vorhandenen Nachweises €600 netto (€714 inkl. USt) — jeweils als Festpreis. Der Preis richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Nachweise: Der Basispreis deckt den Standardfall nach dem Kern-Regelwerk ab. Löst Ihr Vorhaben weitere Anforderungen aus — etwa eine Einleitung ins Gewässer und damit zusätzliche Nachweise —, erweitert sich der Umfang, und der Festpreis wird entsprechend im Angebot ausgewiesen. Welche Regelwerke für Ihr Grundstück gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Komplexe Pflanzenkläranlagen und integrierte Wasserkonzepte liegen im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich. Binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch erhalten Sie unser verbindliches Festpreis-Angebot — oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.
- Was passiert, wenn sich mein Projekt unterwegs ändert?
- Der Festpreis bezieht sich immer auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zeigen Bodenuntersuchungen andere Verhältnisse als angenommen, oder entscheiden Sie sich für ein anderes Konzept (etwa Pflanzenkläranlage statt Naturpool — dann gilt ein anderes Regelwerk), pausieren wir und Sie erhalten binnen 24 Stunden ein aktualisiertes Festpreis-Angebot. Bereits erbrachte Leistungen werden wie angeboten abgerechnet. Sie zahlen nie etwas, das nicht vorher schriftlich feststand. Deshalb legen wir so viel Wert auf die Prüfung der Machbarkeit am Anfang: Je früher die Verhältnisse geklärt sind, desto seltener ändert sich der Preis überhaupt. Und falls das Konzept sich als nicht machbar erweist: Genau das herauszufinden ist die Aufgabe der Konzeptstufe — Sie erhalten eine belastbare, verantwortlich gezeichnete Antwort, bevor Sie in die Vollplanung investieren.
- Sind erforderliche Laboruntersuchungen im Preis enthalten?
- Nein — Untersuchungen durch akkreditierte Labore oder zertifizierte Spezialisten (etwa Bodenanalysen oder geforderte Beprobungen) werden von diesen direkt abgerechnet und sind nicht Teil des Planungs-Festpreises. Unsere Aufgabe im Festpreis: Wir benennen präzise, welche Untersuchungen Ihre Genehmigung erfordert — und welche nicht. Auf Wunsch koordinieren wir das Verfahren vollständig: Wir kontaktieren Labor oder Spezialist, begleiten die Untersuchung und setzen die Planung fort, sobald die Ergebnisse vorliegen. Diese Koordination wird gesondert vereinbart.
- Bieten Sie auch Monitoring an?
- Ja — wir bieten orientierende Messungen mit eigenem Messequipment an, etwa zur Funktionskontrolle Ihrer Anlage oder als laufendes Betriebsmonitoring. Wichtig zur Einordnung: Orientierende Messungen sind keine akkreditierten Analysen und ersetzen keine behördlich geforderten Untersuchungen. Sie liefern schnelle, kostengünstige Anhaltswerte — und zeigen, wann eine zertifizierte Untersuchung sinnvoll oder erforderlich ist. Wird ein akkreditiertes Ergebnis verlangt, koordinieren wir auf Wunsch das entsprechende Labor.
- Arbeiten Sie auch außerhalb von NRW?
- Schwerpunkt ist der Niederrhein-Korridor und NRW insgesamt — vom Büro im Kreis Heinsberg aus liegt auch die niederländische Grenzregion nahe. Projekte im Rhein-Korridor (Köln, Düsseldorf, Bonn) übernehmen wir ebenso. Bundesweite Projekte sind grundsätzlich möglich, allerdings mit Reisekostenanteil. Remote-Projekte — auch international — sind unter klarer Rollenverteilung möglich: Wir definieren, welche Daten die Planung braucht und wie sie zu erheben sind, und empfehlen qualifizierte Fachleute vor Ort. Sie oder Ihr lokaler Partner stellen die Daten bereit; jede Planung dokumentiert ihre Planungsgrundlagen — die verwendeten Eingangsdaten samt Quelle. Unsere Verantwortung umfasst die Ingenieurleistung auf Basis dieser Grundlagen; eingehende Daten prüfen wir auf Plausibilität, bevor wir darauf aufbauen. Erweist sich eine Grundlage später als unzutreffend, wird die Planung wie jede Umfangsänderung angepasst — mit aktualisiertem Festpreis-Angebot vor der Weiterarbeit. Für Projekte außerhalb Deutschlands gilt: Wir liefern die Ingenieurplanung nach den vereinbarten Standards; lokale Genehmigungsanforderungen erfüllen lokale Fachleute.
- Können Sie auch das Wasserbehörden-Verfahren begleiten?
- Ja, optional. Die Standardleistung umfasst behördenfähige Unterlagen — die Einreichung erfolgt durch den Bauherrn oder Architekten. Auf Wunsch übernehmen wir das Verfahren: direkte Kommunikation mit der zuständigen Wasserbehörde, Nachreichungen und Rückfragen — und wo Untersuchungen gefordert sind, instruieren wir Labor oder Spezialist, legen das Probenahmeverfahren fest und prüfen die Ergebnisse, bevor sie in die Unterlagen eingehen. Sind wir vor Ort, begleiten wir die Probenahme selbst. Diese Leistung wird gesondert nach Aufwand berechnet.
- Welche Leistung erbringen Ihre Systeme konkret?
- Alle unsere Planungen entsprechen den Performance-Anforderungen der jeweils einschlägigen Regel der Technik — die spezifischen Wirkungsgrade (z. B. CSB-Reduktion bei DWA-A 262, Schwebstoffabscheidung bei DWA-A 178) sind in den Standards definiert und in jeder Planungsunterlage exakt dokumentiert. Wir liefern projektspezifische Wirkungsprognosen mit Quellverweis als Teil der Planung.
- Bieten Sie weitere Spezialleistungen an?
- Ja — orientierende Feldmessungen (Referenzwerte mit eigenem Equipment; keine akkreditierten Analysen — sie begleiten den Prozess und zeigen, wann eine zertifizierte Untersuchung nötig ist; im Einzelfall können Behörden solche Referenzdaten ergänzend akzeptieren — ob, entscheidet immer die Behörde), Förderantragsbegleitung, Wirtschaftlichkeitsanalysen und projektspezifische Sonderleistungen erbringen wir nach Abstimmung. Auch Prozess- und Abwasserfragen für Gewerbebetriebe — etwa Lebensmittelverarbeitung, Brauereien oder Aquakultur — besprechen wir gern im Erstgespräch; hier planen wir nach den einschlägigen DWA-Merkblättern. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Ihr Projekt besondere Anforderungen hat.