Hintergrund · Recht & Markt

Schwammstadt in NRW: Was wirklich gilt — und was nur gut klingt.

Städte, die Regenwasser speichern statt ableiten: Das ist die Schwammstadt-Idee — und sie ist längst kein Konzeptpapier mehr, sondern Regelwerk, Landesrecht und EU-Richtlinie. Hier ordnen wir nüchtern ein, was für wen verbindlich ist, was sich ändert und was das für konkrete Vorhaben bedeutet. Ohne Countdown, ohne Panik — die Rechtslage ist auch so deutlich genug.

Urbaner Feuchtbiotop-Park in einem Stadtquartier — Regenwasserrückhalt als öffentlicher Raum
Begrünte Tramhaltestelle mit versickerungsfähigen Flächen im Straßenraum

Das Prinzip in drei Sätzen.

Eine Schwammstadt behandelt Regenwasser als Ressource statt als Abfall: Es wird dort versickert, gespeichert, verdunstet oder genutzt, wo es fällt — statt es so schnell wie möglich in den Kanal zu leiten. Die Werkzeuge dafür sind unspektakulär und bewährt: Versickerungsmulden und Rigolen, Retentionsflächen, Gründächer, Zisternen, entsiegelte Flächen, naturnahe Wassersysteme. Neu ist nicht die Technik — neu ist, dass sie vom Sonderwunsch zum planerischen Normalfall wird: bei Starkregen entlastet sie die Kanalisation, bei Trockenheit hält sie Wasser in der Fläche.

Die Rechtslage, nüchtern

Drei Ebenen, ein Trend — präzise gelesen.

Bundesrecht · § 55 Abs. 2 WHG

Ortsnahe Beseitigung als Soll-Grundsatz

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Wichtig für die ehrliche Lesart: Das ist ein Soll-Grundsatz mit Abwägung — keine starre Pflicht mit Datum. Aber er ist die Richtung, in die jede Behörde entscheidet.

Landesrecht NRW · § 44 LWG NRW

Nachweis auf dem Grundstück

NRW konkretisiert den Bundesgrundsatz: ortsnahe Beseitigung des Niederschlagswassers, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. In der Genehmigungspraxis heißt das: Wer neu versiegelt, muss zeigen, wie das Wasser auf dem Grundstück bewirtschaftet wird — die Versickerung ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung, über die die Wasserbehörde auf Basis einer prüffähigen Planung entscheidet.

EU-Ebene · Richtlinie (EU) 2024/3019

Kommunalabwasserrichtlinie, richtig eingeordnet

Neue Abwasserrahmenrichtlinie: Schwelle auf 1.000 EW gesenkt, Quartiärstufe für Großanlagen, sektorweite Energieneutralität bis 2045; Umsetzungsfrist ins nationale Recht ist der 31. Juli 2027. Einordnung dazu: Die Frist bindet zunächst den Gesetzgeber, nicht das einzelne Bauvorhaben — sie zeigt die Richtung, in die nationales Recht und kommunale Satzungen sich weiterentwickeln. Wer sie als persönlichen Stichtag verkauft, hat sie nicht gelesen.

Praxis, nicht Prognose

Nicht irgendwann — jetzt schon Genehmigungsalltag.

  • Wasserbehörden fordern Nachweise konsequenter: Nur 9,4 % der NRW-Fließgewässer erreichen aktuell den geforderten guten ökologischen Zustand (LANUV 2024). Dieser Handlungsdruck übersetzt sich direkt in die Praxis — bei Neuversiegelung wird der Versickerungsnachweis durchgängig verlangt.
  • Kommunale Satzungen ziehen nach: gesplittete Abwassergebühr, Versickerungsgebote in Bebauungsplänen, Entsiegelungsprogramme — je nach Kommune unterschiedlich weit. Erst rund 100 der 396 NRW-Kommunen haben heute ein Klimaanpassungskonzept; nach der beschlossenen Novelle sollen alle bis Ende 2029 eines vorlegen (MUNV NRW).
  • Markt und Förderung wachsen: Allein in NRW sind über 10.000 Einzelmaßnahmen im Bewirtschaftungsplan 2022–2027 mit einem Volumen von rund €3,7 Mrd. geplant (MULNV NRW).
  • Die Planungskapazität ist der Engpass: Die Branchenbefragung von AHO/BAK/VBI/BIngK (IW, Frühjahr 2025, über 2.500 Büros) beschreibt Büros am Kapazitätslimit — die ehrliche Konsequenz für Vorhabenträger: Nicht die Frist ist das Risiko, sondern die Warteschlange.

Quellen

  • Bewirtschaftungsplan 2022–2027MULNV NRW
  • Klima-Lagebericht 2024LANUK NRW
  • Gewässerbericht 2024LANUV
  • Branchenbefragung Planungsbüros 2025AHO/BAK/VBI/BIngK · IW
Uferpromenade an einem renaturierten innerstädtischen Gewässer

Drei Perspektiven, drei Konsequenzen.

Schulhof mit angelegtem Lehr-Feuchtbiotop — kommunale Schwammstadt im Kleinen

Für Kommunen

Schwammstadt ist Pflichtaufgabe und Chance zugleich: Klimafolgenanpassung, Überflutungsvorsorge, Gebührengerechtigkeit. Was zählt, sind prüffähige Konzepte und Bemessungen nach DWA-Regelwerk — jede Größe mit Quellverweis, jede Annahme nachvollziehbar. Wir unterstützen mit Versickerungs- und Wasserkonzepten für kommunale Flächen, direkt und mit kurzen Wegen aus der Region.

Vorhaben besprechen
Innenhof eines Wohnquartiers mit gestaltetem Regenwassergarten — Wasserbewirtschaftung als Teil der Architektur

Für Architektur- und Planungsbüros

Der wasserrechtliche Teil wird in mehr Vorhaben zum kritischen Pfad. Wer ihn zuverlässig abdeckt — selbst oder über einen Partner — liefert Bauanträge ohne Nachforderungsschleife. Genau dafür gibt es unser Architekten-Modell: projektweise oder im Retainer, sichtbar oder unter Ihrem Namen.

Zum Architekten-Modell
Neubau-Einfamilienhäuser mit begrünter Versickerungsmulde am Straßenrand

Für Bauherren

Für Sie ist Schwammstadt kein Konzept, sondern eine konkrete Anforderung im Bauantrag: der Versickerungsnachweis. Und oft eine Gelegenheit: Wenn ohnehin gebaut wird, sind Zisterne, Mulde oder naturnahes System am günstigsten gleich mitgeplant.

Zum Versickerungsnachweis

Wir sind die Planungsseite der Schwammstadt.

EKOWAI plant die Bausteine, aus denen Schwammstadt vor Ort besteht: Versickerungsanlagen und ihre Nachweise, Regenwassernutzung, naturnahe Wassersysteme — nach DWA-Regelwerk, verantwortlich gezeichnet, zum Festpreis. Die Einordnung auf dieser Seite ist dieselbe, die wir in der Planung anwenden: erst die Rechtslage präzise lesen, dann bemessen. Wer Ihnen zuerst eine Frist verkauft und dann eine Leistung, macht es umgekehrt.

Mitglied · DWAIK-Bau NRW Nr. 754661

Häufige Fragen zur Rechtslage.

Ist die Versickerung von Regenwasser in NRW Pflicht?

Sie ist der gesetzliche Regelfall mit Abwägung: Nach § 55 Abs. 2 WHG und § 44 LWG NRW ist Niederschlagswasser ortsnah zu bewirtschaften, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. Ob und wie das für ein konkretes Grundstück gilt, entscheidet die Wasserbehörde — auf Basis eines prüffähigen Nachweises. Faktisch verlangen die Behörden diesen Nachweis bei Neuversiegelung durchgängig.

Gilt die EU-Frist 2027 für mein Bauvorhaben?

Nein — die Umsetzungsfrist der Kommunalabwasserrichtlinie bindet den Gesetzgeber, der sie in nationales Recht überführen muss, nicht das einzelne Vorhaben. Für Ihr Bauvorhaben gilt das heutige Wasserrecht — und das verlangt die ortsnahe Bewirtschaftung bereits jetzt. Die EU-Richtlinie zeigt, dass sich diese Richtung eher verschärft als lockert.

Warum dann überhaupt jetzt handeln?

Aus zwei nüchternen Gründen: Erstens gilt die Nachweispflicht für Neuversiegelung schon heute — sie ist kein Zukunftsthema. Zweitens ist die Planungsbranche am Kapazitätslimit (IW-Befragung 2025); wer Planung braucht, konkurriert um Bearbeitungszeit, nicht um Rechtsklarheit. Das ist der ehrliche Grund für frühes Beauftragen — ein Countdown ist es nicht.

Was ist eine gesplittete Abwassergebühr?

Viele NRW-Kommunen berechnen die Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche, getrennt von der Schmutzwassergebühr. Wer Flächen entsiegelt, versickert oder Regenwasser zurückhält, kann die gebührenpflichtige Fläche reduzieren — die Details regelt die jeweilige kommunale Satzung; wir prüfen das im Rahmen der Planung mit.

Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Rechtslage allgemein ist das eine — Ihr Grundstück, Ihre Kommune, Ihre Behörde das andere. Im Erstgespräch übersetzen wir den Rahmen in Ihre konkrete Situation: Was wird gefordert, was ist sinnvoll, was kostet die Planung als Festpreis.

  • Nüchterne Einordnung statt Fristen-Verkauf
  • Prüffähige Planung nach DWA-Regelwerk
  • Verantwortlich gezeichnet, Festpreis