Leistung · Unsere Kernkompetenz
Eine Kläranlage, die aussieht wie ein Garten. Ein Pool, der ohne Chlor funktioniert.
Pflanzenkläranlagen reinigen häusliches Abwasser biologisch — für Grundstücke ohne Kanalanschluss. Naturpools und Schwimmteiche reinigen sich über Pflanzen und Substrat statt über Chemie. Beides sind wasserrechtlich relevante Bauwerke: Wir planen sie prüffähig für die Behörde und zeichnen dafür verantwortlich — Sie oder Ihr Gartenbaubetrieb bauen.

Was führt Sie hierher?

Kein Kanalanschluss
Pflanzenkläranlage statt Kleinkläranlage
Ihr Grundstück liegt außerhalb der Kanalisation, und die Kleinkläranlage steht an — als Neubau oder als Ersatz für eine alte Grube. Eine Pflanzenkläranlage reinigt das Abwasser biologisch, braucht kaum Energie und fügt sich in den Garten ein statt daneben zu stehen. Sie ist ein genehmigungspflichtiges Bauwerk: Die Untere Wasserbehörde erteilt die Erlaubnis auf Basis einer prüffähigen Planung.

Baden ohne Chemie
Schwimmteich oder Naturpool
Sie wollen einen Schwimmteich oder Naturpool: Wasser, das über Pflanzenzonen und Substratfilter sauber bleibt — ohne Chlor, ohne Technikraum voller Chemie. Damit das dauerhaft funktioniert, ist die Auslegung entscheidend: Regenerationsfläche, Durchströmung, Abdichtung. Und ab einer gewissen Größe verlangt auch hier die Behörde eine Genehmigung.
Wann die Behörde mitreden will.
Pflanzenkläranlage: immer. Die Einleitung gereinigten Abwassers ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung — die Untere Wasserbehörde entscheidet auf Basis der Planung. Bemessungsgrundlage ist das DWA-Regelwerk für bewachsene Bodenfilter (DWA-A 262).
Schwimmteich / Naturpool: In NRW sind Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW i. V. m. Anlage) — nicht jedoch im Außenbereich, und ‚verfahrensfrei‘ heißt nicht ‚regelfrei‘: Festsetzungen des Bebauungsplans, Abstandsregeln und wasserrechtliche Anforderungen (Grundwassernähe, Wasserschutzgebiet, Befüllung und Entleerung) gelten trotzdem. Ab rund 100 m³ oder in Sonderlagen ist mit einer Genehmigungspflicht zu rechnen. Planungsgrundlage sind die FLL-Richtlinien für Schwimm- und Badeteiche.
In beiden Fällen gilt: die Behörde erwartet eine prüffähige Auslegung, für die ein eingetragener Ingenieur verantwortlich zeichnet — mit nachvollziehbaren Bemessungsgrößen und sauberer Abdichtungsplanung. Ein schöner Gartenplan allein genügt nicht.
Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — anhand Ihrer Kommune und Ihres Grundstücks, in 30 Minuten.
Was Sie erhalten.
Eine vollständige, prüffähige Planung — für die Behörde und für den Betrieb, der baut:
Das Ergebnis: prüffähige Unterlagen für die Behörde — und eine Anlage, die im dritten Sommer noch funktioniert.
- Bemessung und Auslegung der Anlage (Reinigungsstufen bzw. Regenerationszonen, Flächen, Durchströmung) — jede Bemessungsgröße mit Quellverweis
- Lagepläne und Schnitte (DWG + PDF), baureif für Ihren Gartenbau- oder Tiefbaubetrieb
- Abdichtungskonzept nach FLL-Gewässerabdichtungsrichtlinie — der Punkt, an dem Teiche in der Praxis scheitern
- Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis, einreichfertig bei der Unteren Wasserbehörde
- Auf Wunsch: Vergabeunterlagen, damit Sie Angebote von Baubetrieben vergleichen können
Bearbeitungszeit
2–4 Wochen ab vollständigen Unterlagen
Standards
DWA-A 262 · DWA-A 178 · DWA-A 222 · FLL Schwimm- und Badeteiche 2017 · FLL Gewässerabdichtung
Ein typischer Fall
Hofstelle im Außenbereich, vier Personen, keine Kanalisation, die alte Grube muss ersetzt werden. Statt einer technischen Kleinkläranlage: eine Pflanzenkläranlage mit rund 16–24 m² Filterfläche (4–6 m² pro Einwohnerwert), Drei-Kammer-Vorklärung, bemessen nach DWA-A 262. Die Untere Wasserbehörde erhält ein prüffähiges Dossier; der GaLaBau-Betrieb des Kunden baut nach unseren Ausführungsplänen. Betriebskosten danach: nahezu null Strom, ein Wartungsgang pro Jahr.
Festpreis. Sie wissen vor dem ersten Spatenstich, was die Planung kostet.
Schwimmteich / Naturpool (Konzept) — Machbarkeit, Auslegung der Regenerationszonen, Genehmigungseinschätzung für Ihr Grundstück.
ab €1.200 netto (ab €1.428 inkl. USt)Pflanzenkläranlage (Planung + Genehmigungsunterlagen) — vollständige Bemessung nach DWA-A 262, einreichfertig bei der Wasserbehörde.
ab €1.500 netto (ab €1.785 inkl. USt)Schwimmteich / Naturpool (Vollplanung) — komplette Ausführungsplanung inkl. Abdichtungskonzept und Vergabeunterlagen.
ab €6.000 netto (ab €7.140 inkl. USt)Nettopreise zzgl. 19 % USt; Klammerwerte sind die Endpreise inkl. USt für private Auftraggeber.
Verbindliches Festpreis-Angebot für Ihr Grundstück binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch. Externe Leistungen (z. B. Baugrundgutachten, Wasseranalysen) werden separat ausgewiesen — keine versteckten Positionen. Die Baukosten selbst vergibt Ihr Bauunternehmen; mit unseren Vergabeunterlagen vergleichen Sie Angebote auf gleicher Grundlage.
Zur Einordnung: Die Planung kostet wenige Prozent Ihres Projektbudgets — und versichert den Rest. Ein Schwimmteich-Projekt scheitert in der Praxis auf zwei Arten: rechtlich (der falsche Antrag, besonders im Außenbereich, kann das Vorhaben kippen) oder biologisch (die zu knapp ausgelegte Anlage, die im zweiten Sommer kippt). Gegen beides ist die Auslegung die Versicherung.
Was den Preis und die Zeit bestimmt.
Damit ein höheres Angebot nie wie ein Lockpreis wirkt, benennen wir die Faktoren offen, die den Aufwand bestimmen:
- Einwohnerwerte und Ablaufanforderungen — Bei Pflanzenkläranlagen bestimmen die angeschlossenen Einwohnerwerte und die geforderte Ablaufqualität die Filterfläche und den Systemtyp (DWA-A 262).
- Vorklärung — Eine vorhandene, nutzbare Vorklärung senkt den Aufwand — eine neue Drei-Kammer-Vorklärung erhöht ihn.
- Einleitung oder Versickerung — Wohin das gereinigte Wasser geht, entscheidet über den Genehmigungsweg: Die Versickerung braucht eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis.
- Beckenvolumen und Lage (Schwimmteich/Naturpool) — Bis 100 m³ Beckeninhalt in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW) — nicht jedoch im Außenbereich; wasserrechtliche Anforderungen gelten trotzdem. Darüber oder in Sonderlagen: Genehmigungsverfahren.
- Behördengebühren — Gebühren der Unteren Wasserbehörde sind nicht Teil des Planungshonorars und je nach Kreis unterschiedlich — wir weisen sie im Angebot separat aus.
Welche dieser Faktoren bei Ihnen greifen, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — danach kennen Sie Preis und Termin, verbindlich.

Biologie ist hier keine Nebensache.
Große Ingenieurbüros beherrschen die Hydraulik, aber eine Pflanzenkläranlage und ein Naturpool sind zur Hälfte Biologie: Bepflanzung, Substrataufbau, Nährstoffhaushalt, Einfahrbetrieb. Genau dort liegt unsere Stärke: der Hintergrund des Gründers in der Bionik (M.Sc.) — dem Ingenieurfach, das von der Natur lernt. Die Verfahren selbst sind erprobt und normiert (DWA-A 262, FLL) — keine Experimente. Wir planen beide Hälften: die Bemessung, die die Behörde prüft, und die Biologie, die entscheidet, ob die Anlage im dritten Sommer noch funktioniert.
Was die Anlage für Ihr Grundstück tut — über das Abwasser hinaus.
Lebensraum statt Technikraum
Ein bewachsener Bodenfilter ist ein Biotop: Schilf, Insekten, Vögel — Ihre Kläranlage wird zum grünsten Teil des Gartens.
Fast kein Strom, keine Chemie
Die Reinigung übernehmen Pflanzen, Substrat und Mikroorganismen. Über 25 Jahre Lebensdauer bei minimalem Energie- und Wartungsbedarf — das senkt Betriebskosten und CO₂-Fußabdruck.
Wasser bleibt im Kreislauf
Gereinigtes Wasser versickert vor Ort oder speist Teich und Bewässerung; die Verdunstung kühlt im Sommer das Mikroklima — Ihr Grundstück wird zum kleinen Schwammstadt-Baustein.
Sie bauen. Wir zeichnen verantwortlich.
Ihr Kunde will den Teich von Ihnen — aber die Behörde will eine Planung, für die ein eingetragener Ingenieur einsteht. Genau diese Arbeitsteilung bieten wir: Sie behalten Kundenbeziehung und Bauauftrag, wir liefern Bemessung, Abdichtungskonzept und Genehmigungsunterlagen. Baubegleitend stehen wir für Rückfragen zur Verfügung, damit zwischen Plan und Ausführung nichts verloren geht.
Zusammenarbeit besprechenWir bleiben ansprechbar.
Eine Pflanzenkläranlage braucht laut Regelwerk einen Wartungsvertrag, ein Naturpool sein biologisches Gleichgewicht — und beide brauchen im ersten Jahr jemanden, der hinschaut. Auf Wunsch übernehmen wir die technische Betreuung: Einfahrbegleitung im ersten Betriebsjahr, jährliche Funktionskontrolle mit schriftlichem Bericht, Begleitung der behördlichen Probenahme, direkter Draht bei Auffälligkeiten. Jahrespauschale nach Anlagengröße — im Angebot ausgewiesen, bevor Sie beauftragen.
Drei Schritte bis zur Einreichung.
Erstgespräch
30 Minuten per Videocall, kostenlos. Wir klären: Grundstück, Kommune, Genehmigungspflicht — und ob Pflanzenkläranlage oder Naturpool bei Ihnen technisch sinnvoll ist.
Festpreis-Angebot
schriftlich binnen 24 Stunden: Leistung, Lieferobjekte, Bearbeitungszeit ab vollständigen Unterlagen, eine Zahl.
Planung & Übergabe
prüffähige Unterlagen, verantwortlich gezeichnet: für die Behörde zur Prüfung, für Ihren Baubetrieb zur Ausführung. Auf Wunsch begleiten wir das Verfahren weiter — Rückfragen, Nachreichungen, Koordination geforderter Untersuchungen (nach Aufwand).
Häufige Fragen.
Funktioniert eine Pflanzenkläranlage auch im Winter?
Ja. Bewachsene Bodenfilter reinigen ganzjährig — die maßgeblichen Prozesse laufen im Substrat, nicht in den oberirdischen Pflanzenteilen. Die Bemessung nach DWA-Regelwerk berücksichtigt den Winterbetrieb; entscheidend ist die richtige Auslegung der Filterflächen, nicht die Jahreszeit.
Wie viel Platz braucht eine Pflanzenkläranlage?
Das hängt von der Zahl der angeschlossenen Einwohner und dem gewählten Systemtyp ab — als Orientierung: für einen Haushalt liegt der Flächenbedarf typischerweise in der Größenordnung weniger Quadratmeter pro Einwohner. Die genaue Fläche ergibt sich aus der Bemessung; ob Ihr Grundstück reicht, klären wir im Erstgespräch.
Ist ein Naturpool wirklich ohne Chemie sauber?
Ja — wenn die Auslegung stimmt. Die Reinigung übernehmen Regenerationszonen mit Pflanzen und Substratfiltern; das Verhältnis von Schwimm- zu Regenerationsfläche, die Durchströmung und die Abdichtung entscheiden über die Wasserqualität. Genau diese Auslegung ist unsere Planungsleistung nach den FLL-Richtlinien.
Brauche ich für einen Schwimmteich wirklich eine Genehmigung?
Nicht immer — aber die Antwort hat Bedingungen: In NRW sind Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW), nicht jedoch im Außenbereich. ‚Verfahrensfrei‘ heißt außerdem nicht ‚regelfrei‘: Bebauungsplan, Abstandsflächen und wasserrechtliche Anforderungen (etwa bei Grundwassernähe, im Wasserschutzgebiet oder für Befüllung und Entleerung) gelten weiterhin. Ab rund 100 m³ oder in solchen Sonderlagen ist mit einer Genehmigungspflicht zu rechnen. Was für Ihr konkretes Grundstück gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — bevor Sie planen oder bauen lassen.
Kann mein Gartenbaubetrieb die Anlage bauen?
Ja — das ist das vorgesehene Modell. Wir liefern die prüffähige Planung mit Lageplänen, Schnitten und Abdichtungskonzept; jeder qualifizierte GaLaBau- oder Tiefbaubetrieb kann danach bauen. Auf Wunsch erstellen wir Vergabeunterlagen, mit denen Sie Angebote mehrerer Betriebe auf gleicher Grundlage vergleichen.
Was ist, wenn die Behörde Rückfragen hat oder zusätzliche Untersuchungen verlangt?
Das kommt vor und ist kein Alarmsignal: Je nach Standort kann die Wasserbehörde z. B. eine Bodenuntersuchung, Angaben zum Grundwasserstand oder Wasseranalysen verlangen — bei Pflanzenkläranlagen auch Anforderungen an die Ablaufüberwachung. Wir sagen Ihnen bereits im Erstgespräch, womit an Ihrem Standort erfahrungsgemäß zu rechnen ist, formulieren die Antworten auf Rückfragen und koordinieren auf Wunsch die erforderlichen Untersuchungen mit geeigneten Gutachtern und Laboren — als separat ausgewiesene Position. So bleibt Ihr Verfahren in Bewegung.
Wer zeichnet für die Planung verantwortlich?
Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc., eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW (Nr. 754661), mit Berufshaftpflichtversicherung für die Planungsleistung. Versicherungsdetails: siehe Über-Seite und Impressum. Alle Bemessungen und Pläne werden persönlich geprüft, unterschrieben und gestempelt.
Ich kaufe ein Haus mit Kleinkläranlage — können Sie die Anlage vor dem Kauf prüfen?
Ja — genau dafür gibt es den Anlagen-Check beim Immobilienkauf: Wir bewerten Zustand, Genehmigungslage und absehbare Kosten der bestehenden Anlage (Kleinkläranlage, Pflanzenkläranlage oder Grube) und fassen das Ergebnis in einem schriftlichen Memo zusammen — bevor Sie unterschreiben. So wird aus der Unbekannten im Kaufvertrag eine kalkulierbare Position.
Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten
Passt das auf Ihr Grundstück?
Ein Gespräch klärt die drei entscheidenden Fragen: Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig? Ist es auf Ihrem Grundstück technisch sinnvoll? Und was kostet die Planung — als Festpreis, bevor Sie sich festlegen.
- Festpreis, keine versteckten Kosten
- Verantwortlich gezeichnet, versicherte Planungsleistung
- Planung fürs Amt und Biologie für den dritten Sommer