Für Privatkunden & Bauherren · Niederrhein & NRW

Regenwasser, Bauantrag, Naturpool: Was gilt für Ihr Grundstück?

Ob die Behörde einen Versickerungsnachweis verlangt, ob sich eine Zisterne rechnet, ob Ihr Schwimmteich eine Genehmigung braucht: Wir sagen es Ihnen vorher — und planen prüffähig, verantwortlich gezeichnet, zum Festpreis. Über die Genehmigung entscheidet die Behörde.

Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc.Ingenieurkammer-Bau NRW Nr. 754661Versicherte PlanungsleistungFestpreis vor Beauftragung

Wo stehen Sie gerade?

Vier Situationen, in denen Privatkunden zu uns kommen — und was wir jeweils tun.

Meist beginnt es nicht mit einem Wunsch, sondern mit einer Frage von außen: Der Bauantrag verlangt einen Nachweis, ein Brief der Behörde liegt auf dem Tisch, der Gebührenbescheid ist gestiegen — oder das letzte Unwetter hat gezeigt, wohin das Wasser wirklich läuft. In allen vier Fällen ist der erste Schritt derselbe: Wir sehen uns Ihr Grundstück und Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, was die Behörde in der Regel erwartet, was technisch sinnvoll ist — und was die Planung kostet, bevor Sie sich festlegen.

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Was wir Ihnen vorher sagen — auch wenn es unbequem ist.

Die Gebührenersparnis ist real, aber klein.

In NRW kostet Niederschlagswasser im bevölkerungsgewichteten Mittel rund 1,13 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr (LANUV NRW, Statusbericht Abwasserbeseitigung 2022; Median 0,83 €/m²). Beim Einfamilienhaus sind das typischerweise unter 200 € jährlich. Ob und wie viel Ihre Kommune anrechnet, regelt die Satzung — auf Antrag.

Der Nachweis ersetzt keine Genehmigung.

Wir planen prüffähig und einreichfertig — über die Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde. Wir sagen Ihnen vorher, was sie in der Regel erwartet, und bleiben bei Rückfragen ansprechbar.

Nicht jedes Vorhaben lohnt sich.

Eine Zisterne rechnet sich nicht auf jedem Grundstück, ein Naturpool braucht Fläche und Pflege. Der Wirtschaftlichkeits-Check (€714 inkl. USt) endet auch mit „nein“ — und wird bei anschließender Planungsbeauftragung angerechnet.

Externe Leistungen stehen getrennt im Angebot.

Baugrundgutachten, Versickerungsversuch (Feldmethoden nach DWA-A 138-1, Anhang A) bzw. Laborbestimmung nach DIN 18130-1, Wasseranalysen und Behördengebühren sind keine Planungsleistung — sie werden separat ausgewiesen, keine versteckten Positionen.

Festpreis. Eine Zahl, bevor Sie beauftragen — inkl. USt.

  • Versickerungsnachweis (Konzept) — prüffähig, einreichfertig für den Standardfallab €833
  • Plausibilitätsprüfung eines vorhandenen Nachweises — schriftliches Prüf-Memo€714
  • Wirtschaftlichkeits-Check Regenwasser — Rechnung mit Ihren Zahlen, klare Empfehlung€714
  • Regenwassernutzung (Planung) — Dimensionierung, Netztrennung, Anzeigeunterlagenab €833
  • Schwimmteich / Naturpool (Konzept) — Machbarkeit, Regenerationszonen, Genehmigungseinschätzungab €1.428
  • Pflanzenkläranlage (Planung + Genehmigungsunterlagen) nach DWA-A 262ab €1.785

Verbindliches Festpreis-Angebot für Ihr Grundstück zeitnah nach dem Erstgespräch — oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.

Endpreise für private Auftraggeber inkl. 19 % USt. Die Nettopreise für Unternehmen finden Sie auf den Leistungsseiten.

Was den Preis bestimmt — Ablauf & Preislogik

Ein typischer Fall (Beispiel zur Veranschaulichung)

Ein Bauherr im Kreis Heinsberg reicht den Bauantrag für ein Einfamilienhaus ein; die Untere Wasserbehörde fordert einen Versickerungsnachweis nach. Im Erstgespräch klären wir Lageplan, Baugrundgutachten und angeschlossene Flächen — der Festpreis kommt schriftlich, bevor er beauftragt. Liegt der kf-Wert im versickerungsfähigen Bereich, reicht die Mulde; liegt er darunter, planen wir Rigole oder Drosselableitung als Variante. Der Nachweis geht einreichfertig an den Bauherrn, der ihn beilegt — die Behörde prüft und entscheidet.

So läuft es ab.

1

Vorhaben schildern

30 Minuten per Videocall, kostenlos. Lageplan, Foto oder Skizze, Baugrundgutachten falls vorhanden — fehlt etwas, sagen wir es Ihnen.

2

Festpreis-Angebot — schriftlich

Leistung, Lieferobjekte, Bearbeitungszeit ab vollständigen Unterlagen, eine Zahl — oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.

3

Planung & Übergabe

Prüffähige Unterlagen mit Konformitätserklärung, verantwortlich gezeichnet. Sie legen sie bei; die Behörde entscheidet. Bei Rückfragen bleiben wir ansprechbar.

Ablauf im Detail

Häufige Fragen.

Brauche ich für ein Einfamilienhaus überhaupt einen Versickerungsnachweis?

Es gibt keine bundeseinheitliche Schwelle. In NRW gilt: Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist nach § 55 Abs. 2 WHG zu beseitigen — also ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, soweit keine Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 44 LWG NRW). In der Praxis fordern Wasserbehörden den Nachweis regelmäßig, sobald ein Bauvorhaben neue Flächen versiegelt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sagen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

Kann ich den Nachweis selbst rechnen?

Die Behörde erwartet eine prüffähige Auslegung nach DWA-A 138-1 mit KOSTRA-Regendaten und Bodenkennwerten. Haben Sie bereits einen Nachweis — selbst gerechnet oder von Dritten —, prüfen wir ihn für €714 inkl. USt mit schriftlichem Prüf-Memo, bevor die Behörde es tut.

Lohnt sich eine Zisterne finanziell?

Das hängt vom Gebäude ab — von Dachfläche, Personenzahl bzw. Verbrauchsprofil und den örtlichen Wasser- und Abwasserpreisen. Pauschale Sparversprechen sind unseriös; genau deshalb ist die Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Ihren Zahlen Teil jeder Planung. Sie sehen Investition, Betrieb und Amortisation, bevor Sie investieren — und wenn es sich nicht rechnet, sagen wir das.

Ist mein Schwimmteich genehmigungspflichtig?

In NRW sind Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 BauO NRW) — im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Festsetzungen des Bebauungsplans, Abstandsregeln und wasserrechtliche Anforderungen (Grundwassernähe, Wasserschutzgebiet, Befüllung und Entleerung) gelten trotzdem. Ab rund 100 m³ oder in Sonderlagen ist mit einer Genehmigungspflicht zu rechnen. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, klären wir anhand Ihrer Kommune und Ihres Grundstücks.

Arbeiten Sie auch außerhalb von NRW?

Schwerpunkt ist der Niederrhein-Korridor und NRW insgesamt — vom Büro im Kreis Heinsberg aus liegt auch die niederländische Grenzregion nahe. Projekte im Rhein-Korridor (Köln, Düsseldorf, Bonn) übernehmen wir ebenso. Bundesweite Projekte sind grundsätzlich möglich, allerdings mit Reisekostenanteil.

Kostenloses Erstgespräch

Ein Gespräch, drei Antworten.

Braucht Ihr Vorhaben einen Nachweis? Was ist auf Ihrem Grundstück technisch sinnvoll? Und was kostet die Planung — als Festpreis, bevor Sie sich festlegen.

  • Kostenlos, 30 Minuten per Videocall
  • Festpreis vor Beauftragung — inkl. USt
  • Verantwortlich gezeichnet, versicherte Planungsleistung