Für Privatkunden & Bauherren · Niederrhein & NRW
Regenwasser, Bauantrag, Naturpool: Was gilt für Ihr Grundstück?
Ob die Behörde einen Versickerungsnachweis verlangt, ob sich eine Zisterne rechnet, ob Ihr Schwimmteich eine Genehmigung braucht: Wir sagen es Ihnen vorher — und planen prüffähig, verantwortlich gezeichnet, zum Festpreis. Über die Genehmigung entscheidet die Behörde.
Wo stehen Sie gerade?
Vier Situationen, in denen Privatkunden zu uns kommen — und was wir jeweils tun.
Meist beginnt es nicht mit einem Wunsch, sondern mit einer Frage von außen: Der Bauantrag verlangt einen Nachweis, ein Brief der Behörde liegt auf dem Tisch, der Gebührenbescheid ist gestiegen — oder das letzte Unwetter hat gezeigt, wohin das Wasser wirklich läuft. In allen vier Fällen ist der erste Schritt derselbe: Wir sehen uns Ihr Grundstück und Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, was die Behörde in der Regel erwartet, was technisch sinnvoll ist — und was die Planung kostet, bevor Sie sich festlegen.

Ich baue neu oder um.
Sieht Ihr Bauvorhaben eine Versickerungsanlage vor, verlangt die Behörde einen prüffähigen Nachweis nach DWA-A 138-1. Wir erstellen ihn einreichfertig — Sie legen ihn dem Bauantrag bei.
VersickerungsnachweisIch habe Post von der Behörde.
Rückfragen oder eine Nachforderung zum Regenwasser? Lösbar: Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen schriftlich, was fehlt — einen vorhandenen Nachweis für €714 inkl. USt.
PlausibilitätsprüfungMeine Regenwassergebühr ist gestiegen.
Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der versiegelten Fläche. Abkopplung, Versickerung oder Gründach können sie senken — auf Antrag, nach der Satzung Ihrer Kommune. Wir liefern den Nachweis dafür.
Leitfaden: Gebühr senkenBei Starkregen stand Wasser am Haus.
Mulden, Rigolen und Rückhalt nach den anerkannten Regeln der Technik — bemessen darauf, dass Wasser dort zurückgehalten wird, wo es nicht schadet. Kommt das Wasser aus dem Kanal, hilft unser Leitfaden zum Rückstau.
StarkregenschutzMehr als Pflicht: Was viele sich wünschen.
Regenwasser nutzen, ohne Chlor schwimmen, ohne Kanal klären — technisch erprobt, aber jedes davon mit Regeln. Wir sagen Ihnen vorher, welche.
Regenwasser für Garten, WC und Waschmaschine
Zisterne mit Wirtschaftlichkeitsrechnung aus Ihren Zahlen — auch wenn das Ergebnis „lohnt sich nicht“ lautet. Im Haus gilt: Anzeige beim Gesundheitsamt (§ 12 TrinkwV) und ein getrenntes Netz (DIN 1989-1); die Unterlagen dafür liefern wir mit.
RegenwassernutzungNaturpool oder Schwimmteich
Klares Wasser über Pflanzen und Substrat statt Chlor — wenn die Auslegung stimmt (FLL-Richtlinien). Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt in NRW in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 BauO NRW), im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen — und verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
Naturpools & SchwimmteicheKein Kanalanschluss: Pflanzenkläranlage
Ein bepflanztes Beet statt Technik, bemessen nach DWA-A 262. Die Einleitung gereinigten Abwassers ist immer erlaubnispflichtig — die Untere Wasserbehörde entscheidet auf Basis der Planung; in der Regel ist für Kleinkläranlagen ein Wartungsvertrag vorgeschrieben.
PflanzenkläranlagenKI-generierte Visualisierung · Symbolbild, kein Kundenprojekt
Was wir Ihnen vorher sagen — auch wenn es unbequem ist.
Die Gebührenersparnis ist real, aber klein.
In NRW kostet Niederschlagswasser im bevölkerungsgewichteten Mittel rund 1,13 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr (LANUV NRW, Statusbericht Abwasserbeseitigung 2022; Median 0,83 €/m²). Beim Einfamilienhaus sind das typischerweise unter 200 € jährlich. Ob und wie viel Ihre Kommune anrechnet, regelt die Satzung — auf Antrag.
Der Nachweis ersetzt keine Genehmigung.
Wir planen prüffähig und einreichfertig — über die Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde. Wir sagen Ihnen vorher, was sie in der Regel erwartet, und bleiben bei Rückfragen ansprechbar.
Nicht jedes Vorhaben lohnt sich.
Eine Zisterne rechnet sich nicht auf jedem Grundstück, ein Naturpool braucht Fläche und Pflege. Der Wirtschaftlichkeits-Check (€714 inkl. USt) endet auch mit „nein“ — und wird bei anschließender Planungsbeauftragung angerechnet.
Externe Leistungen stehen getrennt im Angebot.
Baugrundgutachten, Versickerungsversuch (Feldmethoden nach DWA-A 138-1, Anhang A) bzw. Laborbestimmung nach DIN 18130-1, Wasseranalysen und Behördengebühren sind keine Planungsleistung — sie werden separat ausgewiesen, keine versteckten Positionen.
Festpreis. Eine Zahl, bevor Sie beauftragen — inkl. USt.
- Versickerungsnachweis (Konzept) — prüffähig, einreichfertig für den Standardfallab €833
- Plausibilitätsprüfung eines vorhandenen Nachweises — schriftliches Prüf-Memo€714
- Wirtschaftlichkeits-Check Regenwasser — Rechnung mit Ihren Zahlen, klare Empfehlung€714
- Regenwassernutzung (Planung) — Dimensionierung, Netztrennung, Anzeigeunterlagenab €833
- Schwimmteich / Naturpool (Konzept) — Machbarkeit, Regenerationszonen, Genehmigungseinschätzungab €1.428
- Pflanzenkläranlage (Planung + Genehmigungsunterlagen) nach DWA-A 262ab €1.785
Verbindliches Festpreis-Angebot für Ihr Grundstück zeitnah nach dem Erstgespräch — oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.
Endpreise für private Auftraggeber inkl. 19 % USt. Die Nettopreise für Unternehmen finden Sie auf den Leistungsseiten.
Was den Preis bestimmt — Ablauf & PreislogikEin typischer Fall (Beispiel zur Veranschaulichung)
Ein Bauherr im Kreis Heinsberg reicht den Bauantrag für ein Einfamilienhaus ein; die Untere Wasserbehörde fordert einen Versickerungsnachweis nach. Im Erstgespräch klären wir Lageplan, Baugrundgutachten und angeschlossene Flächen — der Festpreis kommt schriftlich, bevor er beauftragt. Liegt der kf-Wert im versickerungsfähigen Bereich, reicht die Mulde; liegt er darunter, planen wir Rigole oder Drosselableitung als Variante. Der Nachweis geht einreichfertig an den Bauherrn, der ihn beilegt — die Behörde prüft und entscheidet.
So läuft es ab.
Vorhaben schildern
30 Minuten per Videocall, kostenlos. Lageplan, Foto oder Skizze, Baugrundgutachten falls vorhanden — fehlt etwas, sagen wir es Ihnen.
Festpreis-Angebot — schriftlich
Leistung, Lieferobjekte, Bearbeitungszeit ab vollständigen Unterlagen, eine Zahl — oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.
Planung & Übergabe
Prüffähige Unterlagen mit Konformitätserklärung, verantwortlich gezeichnet. Sie legen sie bei; die Behörde entscheidet. Bei Rückfragen bleiben wir ansprechbar.
Häufige Fragen.
Brauche ich für ein Einfamilienhaus überhaupt einen Versickerungsnachweis?
Es gibt keine bundeseinheitliche Schwelle. In NRW gilt: Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist nach § 55 Abs. 2 WHG zu beseitigen — also ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, soweit keine Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 44 LWG NRW). In der Praxis fordern Wasserbehörden den Nachweis regelmäßig, sobald ein Bauvorhaben neue Flächen versiegelt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sagen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Kann ich den Nachweis selbst rechnen?
Die Behörde erwartet eine prüffähige Auslegung nach DWA-A 138-1 mit KOSTRA-Regendaten und Bodenkennwerten. Haben Sie bereits einen Nachweis — selbst gerechnet oder von Dritten —, prüfen wir ihn für €714 inkl. USt mit schriftlichem Prüf-Memo, bevor die Behörde es tut.
Lohnt sich eine Zisterne finanziell?
Das hängt vom Gebäude ab — von Dachfläche, Personenzahl bzw. Verbrauchsprofil und den örtlichen Wasser- und Abwasserpreisen. Pauschale Sparversprechen sind unseriös; genau deshalb ist die Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Ihren Zahlen Teil jeder Planung. Sie sehen Investition, Betrieb und Amortisation, bevor Sie investieren — und wenn es sich nicht rechnet, sagen wir das.
Ist mein Schwimmteich genehmigungspflichtig?
In NRW sind Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt in der Regel baugenehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 BauO NRW) — im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Festsetzungen des Bebauungsplans, Abstandsregeln und wasserrechtliche Anforderungen (Grundwassernähe, Wasserschutzgebiet, Befüllung und Entleerung) gelten trotzdem. Ab rund 100 m³ oder in Sonderlagen ist mit einer Genehmigungspflicht zu rechnen. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, klären wir anhand Ihrer Kommune und Ihres Grundstücks.
Arbeiten Sie auch außerhalb von NRW?
Schwerpunkt ist der Niederrhein-Korridor und NRW insgesamt — vom Büro im Kreis Heinsberg aus liegt auch die niederländische Grenzregion nahe. Projekte im Rhein-Korridor (Köln, Düsseldorf, Bonn) übernehmen wir ebenso. Bundesweite Projekte sind grundsätzlich möglich, allerdings mit Reisekostenanteil.
Kostenloses Erstgespräch
Ein Gespräch, drei Antworten.
Braucht Ihr Vorhaben einen Nachweis? Was ist auf Ihrem Grundstück technisch sinnvoll? Und was kostet die Planung — als Festpreis, bevor Sie sich festlegen.
- Kostenlos, 30 Minuten per Videocall
- Festpreis vor Beauftragung — inkl. USt
- Verantwortlich gezeichnet, versicherte Planungsleistung