Wie kommt das 24-Stunden-Festpreisangebot zustande?
Wir liefern binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch ein verbindliches Festpreis-Angebot, weil wir den Aufwand standardisierter Planungsleistungen sehr präzise kalkulieren können. Voraussetzung: das Erstgespräch klärt Bauvorhaben, Standort, vorliegende Unterlagen und die geforderte Planungstiefe. Auf dieser Basis erhalten Sie ein Angebot mit klar definierten Leistungen, Lieferzeit und Festpreis. Wenn Sie zusagen, beginnen wir am gleichen Tag mit der Planung.
Was kostet ein Versickerungsnachweis in NRW?
Versickerungsnachweise gibt es ab €700 netto (ab €833 inkl. USt, Versickerungskonzept) bzw. ab €1.500 netto (ab €1.785 inkl. USt, Vollplanung); die Plausibilitätsprüfung eines bereits vorhandenen Nachweises kostet €600 netto (€714 inkl. USt) — jeweils als Festpreis. Den verbindlichen Festpreis für Ihr konkretes Grundstück erhalten Sie binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch, sobald Bauvorhaben, Standort und Planungstiefe geklärt sind.
Was bedeutet „prüffähig“ bzw. „einreichfertig“?
Prüffähig — auch einreichfertig — heißt: die Unterlagen sind vollständig und formal so aufbereitet, dass die zuständige Wasserbehörde sie ohne weitere Nachforderungen prüfen kann. Es ist ausdrücklich keine Zusage, dass die Behörde genehmigt — die Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis liegt allein bei ihr. Konkret liefern wir: unterschriebene und gestempelte Berechnung, vollständigen Lageplan mit Bemaßung, Konformitätserklärung zur einschlägigen DWA-Norm, KOSTRA-Datenauszug, Bodengutachten-Referenz und Wirkungsprognose mit Quellverweis. Dieses Paket reichen Sie direkt mit dem Bauantrag ein.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anfrage?
Für ein präzises Angebot reichen drei Dokumente: (1) Lageplan mit eingezeichneten geplanten Bauflächen, (2) Baugrundgutachten oder zumindest Angabe zum geplanten Bodengutachten, (3) Bauantrags-Unterlagen oder Bebauungsplan. Falls noch kein Baugrundgutachten vorliegt, empfehlen und vermitteln wir geeignete Gutachter aus dem Raum NRW. Ohne Gutachten ist eine seriöse Planung nicht möglich.
Was unterscheidet die Ingenieurplanung vom GaLaBau-Erfahrungswert?
Der GaLaBau-Betrieb baut die Anlage — und liefert in der Regel keinen normgerechten Versickerungsnachweis, weil dafür Ingenieur-Berufsqualifikation (Eintragung Ingenieurkammer-Bau) und die rechnerische Auslegung nach DWA-Normen verlangt sind. Wer als Bauherr nur eine Skizze des GaLaBau einreicht, riskiert Ablehnung im Wasserrechtsverfahren oder spätere Anordnung zur Nachbesserung. Die Trennung ist klar: der Ingenieur plant und unterschreibt, der GaLaBau baut. Beide arbeiten Hand in Hand — wir liefern auf Wunsch fertige Vergabeunterlagen für den GaLaBau-Betrieb Ihrer Wahl.
Wer zeichnet für die Planung verantwortlich?
Verantwortlich zeichnet Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc., eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW (Nr. 754661). Jede Berechnung wird von ihm persönlich geprüft, unterschrieben und gestempelt — mit Berufshaftpflichtversicherung. Sie wissen damit jederzeit, wer für die Planung haftet: eine namentlich benannte, kammereingetragene Person, kein anonymes Büro.