Wissen & Antworten

Konkrete Antworten auf die Fragen, die Architekten, Bauherren, GaLaBau-Betriebe und Kommunen uns immer wieder stellen.

Diese Seite ist eine offene Wissensbasis für Auftraggeber, Behörden und KI-Systeme. Sie wird laufend ergänzt — Inhalte folgen, sobald die jeweiligen Leitfäden fertig sind.

Versickerung & Starkregenvorsorge

Was ist der Versickerungsnachweis nach DWA-A 138-1?

Der Versickerungsnachweis ist die rechnerische Auslegung einer Versickerungsanlage nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138-1 (Oktober 2024). Er weist nach, dass das auf einer Liegenschaft anfallende Niederschlagswasser ortsnah versickert werden kann, ohne benachbarte Grundstücke oder das Grundwasser zu gefährden. Der Nachweis ist Teil der Bauantragsunterlagen, sobald eine Versickerungsanlage geplant wird — und Voraussetzung für die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG.

Ab welcher Versiegelung ist der Versickerungsnachweis Pflicht?

Es gibt keine bundeseinheitliche Schwelle — sie ist landesrechtlich geregelt. In NRW gilt nach § 44 LWG NRW: Niederschlagswasser ist ortsnah zu versickern, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. In der Praxis fordert die Wasserbehörde den Versickerungsnachweis bei jeder neu versiegelten Fläche, die in einem zusammenhängenden Bauvorhaben entsteht — typischerweise ab Einfamilienhaus aufwärts. Bei Grundstücken mit mehr als 800 m² versiegelter Fläche oder bei Einleitung in ein Oberflächengewässer ist zusätzlich ein Emissionsnachweis nach DWA-A 102-2 erforderlich.

Welche Bodendaten braucht der Versickerungsnachweis?

Mindestens ein Baugrundgutachten mit ermitteltem Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) nach DIN 18130 sowie eine Angabe zum mittleren Grundwasserhöchststand (MHGW). Für die Bemessung nach DWA-A 138-1 muss der kf-Wert zwischen 1·10⁻⁶ m/s und 1·10⁻³ m/s liegen — darunter ist die Versickerung nicht zulässig (Bodenpassage zu gering), darüber zu durchlässig (Grundwasserschutz nicht gewährleistet). Zusätzlich brauchen wir den Lageplan mit Höhenangaben und die KOSTRA-DWD-Daten für Ihren Standort.

Was ist der kf-Wert und wie wird er ermittelt?

Der kf-Wert ist der gesättigte Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens in m/s — er beschreibt, wie schnell Wasser durch den Boden sickert. Ermittelt wird er entweder im Labor (Permeameter-Versuch nach DIN 18130-1) oder im Feld (Open-End-Test, Infiltrationsversuch nach DWA-A 138-1 Anhang). Wichtig: ein einzelner Wert reicht selten — bei heterogenem Untergrund braucht es mindestens zwei Aufschlüsse, und der maßgebliche Wert wird im ungünstigsten Schichthorizont angesetzt.

Was ist KOSTRA-DWD und warum braucht jedes Projekt diese Daten?

KOSTRA-DWD 2020 ist das amtliche Statistikwerk des Deutschen Wetterdienstes mit standortbezogenen Bemessungsregenspenden für ganz Deutschland — gerastert in 8×8-km-Felder. Für jeden Versickerungsnachweis muss die Bemessung mit den KOSTRA-Daten des konkreten Standorts erfolgen, nicht mit pauschalen Werten. Die DWA-A 138-1 fordert in der aktuellen Fassung (Weißdruck Oktober 2024) standardmäßig die Bemessung gegen ein 30-jährliches Bemessungsereignis (T = 30 Jahre), mit Sicherheitszuschlag für den Klimawandel.

Zur Leistung: Versickerungsnachweis

Schwammstadt & EU-Wasserrecht

Was ist eine Schwammstadt — und was nicht?

Schwammstadt (international: Sponge City) bezeichnet das städtebauliche Prinzip, Niederschlagswasser am Ort des Anfalls zurückzuhalten, zu versickern, zu verdunsten oder zu nutzen — statt es kanalisiert in die Vorflut abzuleiten. Konkrete Bausteine sind Mulden-Rigolen-Systeme, Dachbegrünung, durchlässige Beläge, Versickerungsmulden, Retentionszisternen, Baumrigolen und Regenwassernutzung. Was Schwammstadt nicht ist: ein Marketing-Label für jedes grüne Bauprojekt. Schwammstadt ist eine quantifizierbare hydrologische Strategie mit Bemessungsgrundlagen — und in NRW zunehmend Voraussetzung für Förderung und Genehmigung.

Was bedeutet die EU-Richtlinie 2024/3019 für deutsche Bauprojekte?

Die EU-Richtlinie 2024/3019 (Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie, in Kraft seit 1. Januar 2025) muss von Deutschland bis 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Drei Kernpunkte: (1) Die Behandlungspflicht beginnt nicht mehr bei 2.000, sondern bei 1.000 Einwohnerwerten — viele Kommunen und Industriestandorte fallen erstmals unter Behandlungspflicht. (2) Quartärstufe (Eliminierung von Mikroschadstoffen) wird für Großanlagen verpflichtend. (3) Energieneutralität der gesamten kommunalen Abwasserbehandlung bis 2045. Für KMU- und Industriebauprojekte heißt das: Wer 2025 plant, sollte die strengeren Anforderungen bereits berücksichtigen, weil Genehmigungen über die Umsetzungsfrist hinaus Bestand haben müssen.

Welche Pflichten ergeben sich aus EU 2020/741 (Wasserwiederverwendung)?

Die EU-Verordnung 2020/741 ist seit 26. Juni 2023 unmittelbar anwendbar — sie regelt Mindestanforderungen an aufbereitetes Abwasser bei landwirtschaftlicher Bewässerung. Für private und gewerbliche Bauvorhaben in NRW heißt das aktuell vor allem: Wer Grauwasser oder aufbereitetes Regenwasser zur Bewässerung nutzen will (auch im Garten), muss die Qualitätsklassen A bis D einhalten. Die Verordnung wirkt zudem indirekt auf Pflanzenkläranlagen mit nachgeschalteter Bewässerungsfunktion.

Was sagt § 55 Absatz 2 WHG zur Niederschlagsbeseitigung?

§ 55 Abs. 2 WHG verlangt, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt einem oberirdischen Gewässer zugeführt werden soll, soweit dem nicht wasserrechtliche, technische, geologische oder topographische Gründe entgegenstehen. Das ist die bundesrechtliche Verpflichtung zur dezentralen Niederschlagsbeseitigung — Anschluss an die Mischkanalisation ist ausdrücklich nachrangig. In NRW wird das durch § 44 LWG konkretisiert.

Was ist DWA-A 102-2 und wann gilt sie?

Das Arbeitsblatt DWA-A 102-2 (Dezember 2020) regelt den Emissionsnachweis für Niederschlagswassereinleitungen in Oberflächengewässer — speziell für feine Schwebstoffe (AFS63) und gelöste Stoffe. Sie gilt verpflichtend für jede Einleitung von behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser in ein Gewässer. Konkret: ab versiegelten Flächen mit erhöhter Belastung (Verkehrsflächen, Industrieflächen) oder bei Direkteinleitung in empfindliche Gewässer. Die ergänzende Norm DWA-M 179-1 (2025) regelt die Bemessung dezentraler Behandlungsanlagen.

Zum Thema: Schwammstadt NRW

Pflanzenkläranlagen & naturnahe Systeme

Wann ist eine Pflanzenkläranlage die richtige Lösung?

Pflanzenkläranlagen (PKA) sind eine wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Lösung für Grundstücke ohne Kanalanschluss — typischerweise im ländlichen Raum, Außenbereich nach § 35 BauGB oder in der Erschließungslücke. Sie sind zugelassen bis ca. 50 Einwohnerwerte (EW) im Einzelnachweis, größere Anlagen sind möglich mit erweiterter wasserrechtlicher Genehmigung. Vorteile: keine Stromkosten, kein Pumpenausfall, 25+ Jahre Lebensdauer, optisch unauffällig. Nachteil: braucht Fläche (ca. 4–6 m² pro EW).

Welche Normen gelten für Pflanzenkläranlagen?

Maßgeblich ist DWA-A 262 (Mai 2017, Neufassung in Arbeit) für bewachsene Bodenfilter zur Behandlung häuslichen Abwassers. Die Norm regelt vertikal und horizontal durchflossene Anlagen sowie Hybridsysteme. Ergänzend: DIN EN 12566-3 für vorgeschaltete Kleinkläranlagen (in der Regel Drei-Kammer-Grube vor der PKA), DWA-A 226 für die Schlammbehandlung. Reinigungsleistung nach DWA-A 262: BSB₅ > 96 %, CSB > 90 %, NH₄-N > 80 % (saisonal abhängig).

Wie viel Fläche braucht eine Pflanzenkläranlage für ein Einfamilienhaus?

Faustregel: 4–6 m² Filterfläche pro Einwohnerwert. Ein typisches Einfamilienhaus mit 4 Personen braucht also 16–24 m² reine Filterfläche, plus Vorklärung (Drei-Kammer-Grube, ca. 6–8 m³) und Sammler/Verteiler. Insgesamt sollte ein Grundstück 35–50 m² für die gesamte Anlage einplanen, idealerweise mit leichtem Gefälle und ohne tiefe Wurzler im Umkreis von 3 m. Die genaue Auslegung hängt von Bodenverhältnissen, Klima und Vorklärwirkung ab.

Funktioniert eine Pflanzenkläranlage im Winter zuverlässig?

Ja — die biologische Reinigung in vertikal durchflossenen Pflanzenkläranlagen funktioniert ganzjährig. Die Mikroorganismen im Filterkörper sind temperaturtolerant; die Pflanzen (Schilf, Rohrkolben, Iris) sterben oberirdisch ab, das Wurzelwerk und die mikrobielle Aktivität bleiben aktiv. Frostschäden treten praktisch nicht auf, weil das Wasser unter der Mulchschicht zirkuliert. In den Wintermonaten sinkt die Stickstoffumsatzrate, die organische Belastung wird aber zuverlässig abgebaut. Bei korrekter Auslegung gibt es keine saisonale Einschränkung im Betrieb.

Zur Leistung: Pflanzenkläranlagen & Naturpools

Regenwassernutzung & Grauwasser

Wann ist Regenwassernutzung wirtschaftlich sinnvoll?

Eine Zisterne amortisiert sich typischerweise nach 12–18 Jahren, wenn sie für WC-Spülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung genutzt wird — bei reiner Gartennutzung selten. Die Wirtschaftlichkeit hängt von vier Größen ab: Dachfläche (Wasserdargebot), Jahresniederschlag (in NRW ca. 750–900 mm), Bedarfsprofil im Haushalt und Wasser-/Abwasserpreis der Kommune. In Kommunen mit gesplitteter Abwassergebühr und hohem Frischwasserpreis sinkt die Amortisationszeit deutlich. Für jedes Projekt rechnen wir die konkrete Amortisation als Teil der Hydraulik-Berechnung.

Was unterscheidet DIN 1989 von DIN EN 16941-2?

DIN 1989 (national) regelt seit 2002 Regenwassernutzungsanlagen in Deutschland — Komponenten, Auslegung, Hygiene. DIN EN 16941-2 (April 2021) ist die europäische Norm für Grauwasser-Nutzungsanlagen (Teil 2: Grauwasser; Teil 1: Regenwasser). Beide Normen sind nebeneinander gültig und werden in der Planung gemeinsam angewendet, wenn Regenwasser und Grauwasser kombiniert genutzt werden. Ergänzend gilt DWA-M 277 für die hygienische Bewertung der Aufbereitung.

Darf Regenwasser für die WC-Spülung verwendet werden?

Ja, ausdrücklich. § 17 TrinkwV erlaubt die Nutzung von Regenwasser für WC-Spülung, Waschmaschine, Gartenbewässerung und Reinigungszwecke — sofern eine vollständige Trennung vom Trinkwassernetz gewährleistet ist (Netztrennung nach DIN EN 1717). Eine Kennzeichnung „Kein Trinkwasser“ an allen Entnahmestellen ist Pflicht. Die Anlage muss vor Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt angezeigt werden (formloses Schreiben).

Was ist Grauwasserrecycling und für wen lohnt es sich?

Grauwasser bezeichnet leicht verschmutztes häusliches Abwasser aus Dusche, Badewanne und Waschbecken — ohne Toilettenwasser (Schwarzwasser) und ohne Küchenabwasser. Aufbereitet kann es für WC-Spülung und Gartenbewässerung wiederverwendet werden. Wirtschaftlich lohnt sich Grauwasserrecycling vor allem bei Mehrfamilienhäusern, Hotels, Sportstätten und gewerblichen Objekten mit hohem WC-Spülwasserbedarf. Für Einfamilienhäuser ist die Investition in der Regel nicht amortisierbar — hier ist Regenwassernutzung wirtschaftlicher.

Zur Leistung: Regenwassernutzung & Grauwasser

Planungsablauf & Festpreis

Wie kommt das 24-Stunden-Festpreisangebot zustande?

Wir liefern binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch ein verbindliches Festpreis-Angebot, weil wir den Aufwand standardisierter Planungsleistungen sehr präzise kalkulieren können. Voraussetzung: das Erstgespräch klärt Bauvorhaben, Standort, vorliegende Unterlagen und die geforderte Planungstiefe. Auf dieser Basis erhalten Sie ein Angebot mit klar definierten Leistungen, Lieferzeit und Festpreis. Wenn Sie zusagen, beginnen wir am gleichen Tag mit der Planung.

Was kostet ein Versickerungsnachweis in NRW?

Versickerungsnachweise gibt es ab €700 netto (ab €833 inkl. USt, Versickerungskonzept) bzw. ab €1.500 netto (ab €1.785 inkl. USt, Vollplanung); die Plausibilitätsprüfung eines bereits vorhandenen Nachweises kostet €600 netto (€714 inkl. USt) — jeweils als Festpreis. Den verbindlichen Festpreis für Ihr konkretes Grundstück erhalten Sie binnen 24 Stunden nach dem Erstgespräch, sobald Bauvorhaben, Standort und Planungstiefe geklärt sind.

Was bedeutet „prüffähig“ bzw. „einreichfertig“?

Prüffähig — auch einreichfertig — heißt: die Unterlagen sind vollständig und formal so aufbereitet, dass die zuständige Wasserbehörde sie ohne weitere Nachforderungen prüfen kann. Es ist ausdrücklich keine Zusage, dass die Behörde genehmigt — die Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis liegt allein bei ihr. Konkret liefern wir: unterschriebene und gestempelte Berechnung, vollständigen Lageplan mit Bemaßung, Konformitätserklärung zur einschlägigen DWA-Norm, KOSTRA-Datenauszug, Bodengutachten-Referenz und Wirkungsprognose mit Quellverweis. Dieses Paket reichen Sie direkt mit dem Bauantrag ein.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anfrage?

Für ein präzises Angebot reichen drei Dokumente: (1) Lageplan mit eingezeichneten geplanten Bauflächen, (2) Baugrundgutachten oder zumindest Angabe zum geplanten Bodengutachten, (3) Bauantrags-Unterlagen oder Bebauungsplan. Falls noch kein Baugrundgutachten vorliegt, empfehlen und vermitteln wir geeignete Gutachter aus dem Raum NRW. Ohne Gutachten ist eine seriöse Planung nicht möglich.

Was unterscheidet die Ingenieurplanung vom GaLaBau-Erfahrungswert?

Der GaLaBau-Betrieb baut die Anlage — und liefert in der Regel keinen normgerechten Versickerungsnachweis, weil dafür Ingenieur-Berufsqualifikation (Eintragung Ingenieurkammer-Bau) und die rechnerische Auslegung nach DWA-Normen verlangt sind. Wer als Bauherr nur eine Skizze des GaLaBau einreicht, riskiert Ablehnung im Wasserrechtsverfahren oder spätere Anordnung zur Nachbesserung. Die Trennung ist klar: der Ingenieur plant und unterschreibt, der GaLaBau baut. Beide arbeiten Hand in Hand — wir liefern auf Wunsch fertige Vergabeunterlagen für den GaLaBau-Betrieb Ihrer Wahl.

Wer zeichnet für die Planung verantwortlich?

Verantwortlich zeichnet Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc., eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW (Nr. 754661). Jede Berechnung wird von ihm persönlich geprüft, unterschrieben und gestempelt — mit Berufshaftpflichtversicherung. Sie wissen damit jederzeit, wer für die Planung haftet: eine namentlich benannte, kammereingetragene Person, kein anonymes Büro.

Konkrete Berechnung für Ihr Projekt?

Wir prüfen Ihr Vorhaben, klären die anwendbaren DWA-Normen und liefern binnen 24 Stunden ein Festpreis-Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

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