Praxis-Leitfaden · Regenwassergebühr

Die Regenwassergebühr — wie sie berechnet wird und welche Anträge sie senken können

„Dafür, dass es ab und zu regnet, zahlen wir jedes Jahr." Die Regenwassergebühr (Niederschlagswassergebühr) fällt vielen erst auf, wenn der Bescheid kommt — oder wenn die Kommune die versiegelten Flächen per Luftbild neu erfasst hat. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Gebühr entsteht und welche Wege es gibt, sie zu senken — jeder davon ein Antrag, über den Ihre Kommune entscheidet.

Autor: Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc.Stand: September 2026

Auf einen Blick

  • Bei der gesplitteten Abwassergebühr zahlen Sie getrennt für Schmutzwasser (nach Trinkwasserverbrauch) und Niederschlagswasser (nach angeschlossener versiegelter Fläche in m²).
  • In NRW lag die Niederschlagswassergebühr 2022 je nach Kommune zwischen 0,15 und 2,19 €/m²·a (LANUV 2022) — im bevölkerungsgewichteten Mittel 1,13 €/m², im Median 0,83 €/m². Ihr konkreter Satz steht in der Gebührensatzung Ihrer Kommune.
  • Senken lässt sich die Gebühr über die angeschlossene Fläche: Abkopplung/Versickerung, Gründach, Retention — jeweils auf Antrag und nach Satzung.
  • Keine dieser Reduktionen passiert automatisch oder ist garantiert. Es sind Anträge mit Nachweisen; über sie entscheidet die Behörde.
  • Für Einfamilienhäuser geht es meist um zwei- bis niedrige dreistellige Beträge pro Jahr; für Gewerbe mit großen Dach- und Hofflächen um wiederkehrende vier- bis fünfstellige Summen.

1. Wie die Regenwassergebühr berechnet wird

Viele Kommunen erheben die Abwassergebühr gesplittet: Der Schmutzwasseranteil richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch, der Niederschlagswasseranteil nach der versiegelten, an die Kanalisation angeschlossenen Fläche in Quadratmetern. Entscheidend ist das Wort angeschlossen — es ist der Hebel, an dem eine Senkung ansetzt.

Wie hoch der Satz ist, legt die Gebührensatzung Ihrer Kommune fest. In NRW reichte die Niederschlagswassergebühr 2022 von 0,15 bis 2,19 €/m² und Jahr; im bevölkerungsgewichteten Landesmittel lag sie bei 1,13 €/m², im Median — dem typischen Fall — bei 0,83 €/m² (LANUV, Statusbericht Abwasserbeseitigung 2022). Maßgeblich ist immer Ihre örtliche Satzung.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: 150 m² angeschlossene Fläche ergeben — je nach kommunalem Satz — grob zwischen 25 € (0,15 €/m²) und 330 € (2,19 €/m²) pro Jahr; beim Landesmittel von 1,13 €/m² rund 170 €. Und das Jahr für Jahr. Bei Gewerbeflächen mit großen Dächern und Höfen summiert sich das schnell zu vier- oder fünfstelligen Beträgen.

2. Der Hebel: die angeschlossene Fläche — auf Antrag

Die Gebühr folgt der angeschlossenen versiegelten Fläche. Flächen, deren Regenwasser nicht mehr in den Kanal läuft, können anders veranlagt werden. Die üblichen Wege — ob und in welcher Höhe, regelt die Satzung Ihrer Kommune, und über den Antrag entscheidet die Behörde:

Wege zur Senkung — jeweils auf Antrag

  1. 1Abkopplung & Versickerung: Flächen, die nachweislich auf dem Grundstück versickern, werden vielerorts nicht mehr veranlagt. Voraussetzung ist oft ein Versickerungsnachweis — und ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis. Wer sein Niederschlagswasser vollständig selbst beseitigt, kann zudem von der Überlassungspflicht freigestellt werden (§ 49 Abs. 4 LWG NRW); die Gebührenfolge regelt die Satzung.
  2. 2Gründach: wird in vielen Satzungen mit einem reduzierten Faktor veranlagt.
  3. 3Rückhalt / Retention mit gedrosselter Einleitung: je nach Satzung ebenfalls reduziert.
  4. 4Korrektur der Flächenerfassung: Luftbild-Erfassungen enthalten mitunter Flächen, die gar nicht angeschlossen sind — die Selbstauskunft ist der Ort, das richtigzustellen.

3. Was sich wann lohnt

Für ein Einfamilienhaus geht es meist um zwei- bis niedrige dreistellige Beträge pro Jahr. Ob sich eine bauliche Maßnahme dafür rechnet, ist eine ehrliche Rechenfrage — und manchmal lautet die Antwort: nein. Genau das sagen wir Ihnen dann auch.

Für Gewerbestandorte mit tausenden Quadratmetern Dach- und Hoffläche ist die Abkopplung dagegen einer der wenigen Kostenblöcke, die sich dauerhaft und wiederkehrend senken lassen. Hier beginnt die Prüfung sinnvollerweise mit einem Wasser-Audit, das Flächen, Bescheide und Einsparpotenziale zusammenführt.

4. Was wir dabei tun — und was nicht

Wir liefern den Teil, an dem Anträge scheitern: die prüffähige Unterlage — Versickerungsnachweis nach DWA-A 138-1, Flächenbewertung, auf Wunsch die Begleitung des Verfahrens. Den Antrag stellen Sie; über ihn entscheidet Ihre Kommune.

Wir planen und zeichnen verantwortlich — die Bauausführung (Abkopplung, Mulde, Rigole, Gründach) übernimmt Ihr Betrieb, Ihr GaLaBau oder Ihre Baufirma. So bleibt die Verantwortung für die Planung bei uns, die Umsetzung bei Ihren Gewerken.

Ob sich der Aufwand für Ihr Grundstück lohnt, sagen wir vorher — auch wenn die Antwort „nein" ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • LANUV NRWStatusbericht Abwasserbeseitigung 2022, Kap. 10 „Kostendeckende Wasserpreise" — Niederschlagswassergebühr: bevölkerungsgewichteter Mittelwert 1,13 €/m² (Tab. 10.2), Median 0,83 €/m², Spanne 0,15–2,19 €/m² (Stand 2022)
  • § 44 LWG NRWBeseitigung von Niederschlagswasser (zu § 55 Abs. 2 WHG)
  • § 49 Abs. 4 LWG NRWFreistellung von der Überlassungspflicht bei eigener Beseitigung des Niederschlagswassers
  • § 55 Abs. 2 WHGOrtsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser
  • DWA-A 138-1Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Oktober 2024)
  • Gebührensatzung Ihrer Kommunemaßgeblich für Höhe, Faktoren und Antragswege — regional unterschiedlich

Quellen zuletzt geprüft am 05.09.2026.

Weitere Leitfäden

Lohnt sich die Abkopplung für Ihr Grundstück?

Für Gewerbe: Starten Sie mit einem Wasser-Audit. Für Privatgrundstücke: Schildern Sie uns Fläche und Bescheid — Sie erhalten zeitnah eine ehrliche Einschätzung oder die konkrete Rückfrage, welche Angabe dafür noch fehlt.