1. Wie die Regenwassergebühr berechnet wird
Viele Kommunen erheben die Abwassergebühr gesplittet: Der Schmutzwasseranteil richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch, der Niederschlagswasseranteil nach der versiegelten, an die Kanalisation angeschlossenen Fläche in Quadratmetern. Entscheidend ist das Wort angeschlossen — es ist der Hebel, an dem eine Senkung ansetzt.
Wie hoch der Satz ist, legt die Gebührensatzung Ihrer Kommune fest. In NRW reichte die Niederschlagswassergebühr 2022 von 0,15 bis 2,19 €/m² und Jahr; im bevölkerungsgewichteten Landesmittel lag sie bei 1,13 €/m², im Median — dem typischen Fall — bei 0,83 €/m² (LANUV, Statusbericht Abwasserbeseitigung 2022). Maßgeblich ist immer Ihre örtliche Satzung.
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: 150 m² angeschlossene Fläche ergeben — je nach kommunalem Satz — grob zwischen 25 € (0,15 €/m²) und 330 € (2,19 €/m²) pro Jahr; beim Landesmittel von 1,13 €/m² rund 170 €. Und das Jahr für Jahr. Bei Gewerbeflächen mit großen Dächern und Höfen summiert sich das schnell zu vier- oder fünfstelligen Beträgen.
2. Der Hebel: die angeschlossene Fläche — auf Antrag
Die Gebühr folgt der angeschlossenen versiegelten Fläche. Flächen, deren Regenwasser nicht mehr in den Kanal läuft, können anders veranlagt werden. Die üblichen Wege — ob und in welcher Höhe, regelt die Satzung Ihrer Kommune, und über den Antrag entscheidet die Behörde:
Wege zur Senkung — jeweils auf Antrag
- 1Abkopplung & Versickerung: Flächen, die nachweislich auf dem Grundstück versickern, werden vielerorts nicht mehr veranlagt. Voraussetzung ist oft ein Versickerungsnachweis — und ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis. Wer sein Niederschlagswasser vollständig selbst beseitigt, kann zudem von der Überlassungspflicht freigestellt werden (§ 49 Abs. 4 LWG NRW); die Gebührenfolge regelt die Satzung.
- 2Gründach: wird in vielen Satzungen mit einem reduzierten Faktor veranlagt.
- 3Rückhalt / Retention mit gedrosselter Einleitung: je nach Satzung ebenfalls reduziert.
- 4Korrektur der Flächenerfassung: Luftbild-Erfassungen enthalten mitunter Flächen, die gar nicht angeschlossen sind — die Selbstauskunft ist der Ort, das richtigzustellen.
3. Was sich wann lohnt
Für ein Einfamilienhaus geht es meist um zwei- bis niedrige dreistellige Beträge pro Jahr. Ob sich eine bauliche Maßnahme dafür rechnet, ist eine ehrliche Rechenfrage — und manchmal lautet die Antwort: nein. Genau das sagen wir Ihnen dann auch.
Für Gewerbestandorte mit tausenden Quadratmetern Dach- und Hoffläche ist die Abkopplung dagegen einer der wenigen Kostenblöcke, die sich dauerhaft und wiederkehrend senken lassen. Hier beginnt die Prüfung sinnvollerweise mit einem Wasser-Audit, das Flächen, Bescheide und Einsparpotenziale zusammenführt.
4. Was wir dabei tun — und was nicht
Wir liefern den Teil, an dem Anträge scheitern: die prüffähige Unterlage — Versickerungsnachweis nach DWA-A 138-1, Flächenbewertung, auf Wunsch die Begleitung des Verfahrens. Den Antrag stellen Sie; über ihn entscheidet Ihre Kommune.
Wir planen und zeichnen verantwortlich — die Bauausführung (Abkopplung, Mulde, Rigole, Gründach) übernimmt Ihr Betrieb, Ihr GaLaBau oder Ihre Baufirma. So bleibt die Verantwortung für die Planung bei uns, die Umsetzung bei Ihren Gewerken.
Ob sich der Aufwand für Ihr Grundstück lohnt, sagen wir vorher — auch wenn die Antwort „nein" ist.